§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO
Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO in der ab 20. September 2013 geltenden Fassung. KommP spezial 2013, 170
Informationen von und über Richter Dr. Andreas Decker (vor allem Aktualisierungen zu Veröffentlichungen)
Anlagen zur Kinderbetreuung in reinen Wohngebieten nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO in der ab 20. September 2013 geltenden Fassung. KommP spezial 2013, 170